NIS-2 2026: Ist Ihr Unternehmen betroffen? Pflichten & Checkliste

11. September 2026

NIS-2 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Cyberangriffe, Ransomware und der Ausfall geschäftskritischer Systeme stellen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Mit NIS-2 wurden deshalb die Anforderungen an die Cybersicherheit innerhalb der EU deutlich verschärft.

In Deutschland ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Für betroffene Unternehmen gelten konkrete Anforderungen an IT-Sicherheit, Risikomanagement, Meldeprozesse und die Verantwortung der Geschäftsleitung.

Was ist NIS-2?

NIS-2 ist die Weiterentwicklung der europäischen NIS-Richtlinie und soll ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU schaffen.

Im Vergleich zur bisherigen Regelung sind deutlich mehr Unternehmen betroffen. Dabei geht es nicht nur um einzelne Sicherheitslösungen wie Firewall oder Virenschutz. Unternehmen müssen Cyberrisiken systematisch bewerten, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen und auf Sicherheitsvorfälle vorbereitet sein.

Ist mein Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Ob ein Unternehmen unter NIS-2 fällt, hängt insbesondere von Branche, Tätigkeit und Unternehmensgröße ab.

Zu den relevanten Bereichen gehören beispielsweise Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, IT- und Managed Services, Abfallwirtschaft, Lebensmittel sowie bestimmte produzierende Unternehmen.

Als erste Orientierung sollten Unternehmen ihre Betroffenheit genauer prüfen, wenn sie:
 

  • in einem von NIS-2 erfassten Sektor tätig sind,
  • mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder
  • mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme erreichen.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen. Eine individuelle Prüfung ist daher empfehlenswert.

Welche Anforderungen stellt NIS-2?

Betroffene Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme umsetzen. Dazu gehören unter anderem:
 

  • regelmäßige Risikoanalysen
  • Multi-Faktor-Authentifizierung und Zugriffsschutz
  • Patch- und Schwachstellenmanagement
  • Endpoint-, Netzwerk- und E-Mail-Sicherheit
  • Backup- und Wiederherstellungskonzepte
  • IT-Notfall- und Incident-Response-Pläne
  • Sicherheit von Dienstleistern und Lieferketten
  • regelmäßige Security-Awareness-Schulungen
  • Prozesse zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen

Zusätzlich müssen betroffene Unternehmen ihre Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber dem BSI beachten.

NIS-2 ist auch Aufgabe der Geschäftsführung

Eine wichtige Neuerung ist die stärkere Verantwortung der Unternehmensleitung. Cybersicherheit kann nicht ausschließlich an die IT-Abteilung oder einen externen Dienstleister delegiert werden.

Die Geschäftsleitung muss sich mit bestehenden Cyberrisiken auseinandersetzen, geeignete Maßnahmen unterstützen und deren Umsetzung überwachen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Der erste Schritt ist eine strukturierte Bestandsaufnahme:

1. Betroffenheit prüfen: Fällt das Unternehmen aufgrund von Branche, Tätigkeit und Größe unter NIS-2?
2. Risiken analysieren: Welche Systeme, Daten und Prozesse sind geschäftskritisch?
3. Sicherheitsmaßnahmen überprüfen: Sind MFA, Endpoint Security, Patchmanagement, Firewall, E-Mail-Sicherheit und Backups ausreichend umgesetzt?
4. Notfallvorsorge testen: Funktionieren Backup und Wiederherstellung tatsächlich im Ernstfall?
5. Verantwortlichkeiten definieren: Wer reagiert bei einem Sicherheitsvorfall und wer übernimmt notwendige Meldungen?
6. Maßnahmen dokumentieren: Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse sollten nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.

Wie unterstützt VARNObit bei NIS-2?

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihren aktuellen IT-Sicherheitsstand zu bewerten, Schwachstellen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen umzusetzen.

Von der Risikoanalyse über technische Sicherheitsmaßnahmen und Backup-Konzepte bis hin zu IT-Notfallplanung und Security Awareness betrachten wir dabei nicht nur einzelne Produkte, sondern die gesamte IT-Sicherheitsstrategie.

Fazit

NIS-2 macht Cybersicherheit stärker zur Unternehmensaufgabe. Betroffene Unternehmen sollten zunächst ihre Betroffenheit klären und anschließend bestehende Sicherheitsmaßnahmen systematisch überprüfen.

Dabei geht es nicht nur um Compliance: Eine gut abgesicherte IT reduziert gleichzeitig das Risiko von Betriebsunterbrechungen, Datenverlust und erfolgreichen Cyberangriffen.

Sie möchten wissen, wie gut Ihr Unternehmen aufgestellt ist? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam prüfen wir Ihre IT-Sicherheit und identifizieren die nächsten sinnvollen Schritte.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

(Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.)